Private Haftpflichtversicherung
Wer einem Anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet nach deutschem Recht hierfür. Diese persönliche Haftung ist grundsätzlich im BGB § 823 geregelt und sieht ausdrücklich keine Obergrenze vor. Aktuelle Versicherungskonzepte für die Privathaftpflichtversicherung sehen aus diesem Grund Versicherungssummen vor, die sich zwischen 3-10 Mio. Euro bewegen. Versichert sind Schäden die Personen erleiden sowie die an Sachen entstehen und daraus resultierende Vermögensschäden. Um am Markt vorhandene unterschiedliche Versicherungskonzepte zu vergleichen und auf ihren individuellen Bedarf abzustellen, bedarf es einer ausführlichen Analyse ihrer persönlichen Lebensumstände.
Unter vielen anderen Aspekten sind nachfolgende Besonderheiten von Bedeutung:
- Mitversicherung deliktunfähiger Kinder
- Mitversicherung von Schlüsselverlusten
- Mitversicherung von Gefälligkeitsschäden
- Teileinschluss von grober Fahrlässigkeit
- Integration einer Forderungsausfalldeckung

