Directors & Officers Versicherungen (D&O)
Aufgrund von Managementfehlern haben Schadenersatzklagen gegen Organe von Kapitalgesellschaften zugenommen, auch Geschäftsführer und Vorstände mittelständischer Unternehmen müssen sich immer häufiger für tatsächliche oder vermeintliche Fehlentwicklungen in ihren Unternehmen rechtfertigen.
Dieser Personenkreis haftet für sein Handeln unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Aktuelle Rechtsprechungen auf der Grundlage neuer Gesetze und Richtlinien illustrieren diese Entwicklung. Durch eine D&O Versicherung sind Schadenersatzansprüche, die an Unternehmensleiter im Rahmen der Innenhaftung sowie der Außenhaftung gestellt werden können, abgedeckt. Ähnlich wie auch in anderen Haftpflichtsparten, wehrt eine solche Versicherung unbegründete Vorwürfe ab bzw. leistet bei gerechtfertigten Ansprüchen.
Zum versicherten Kreis gehören die Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstandes sowie ggf. des Aufsichtsrates oder des Beirats des Unternehmens.

